Allgemeine Geschäftsbedingungen – Globalja

Globalja GmbH
Adresse: Paul-Heyse-Str. 31b, 80336 München, Deutschland
E-Mail-Adresse: info@globalja.de

Handelsregister: München
Handelsregisternummer: HRB 228289
Steuernummer: DE308456329

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die Globalja GmbH (im Folgenden Globalja) erbringt ihre Dienstleistung gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Globalja hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Globalja in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Dienstleistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

(2) Globalja ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist Globalja berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

(3) Jegliche Kommunikation zwischen Globalja und dem Auftraggeber – insbesondere Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle künftigen Ergänzungen und alle Rechtshandlungen während seiner Durchführung – ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf.

§ 2
Auftragserteilung

(1) Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge / den Sprachunterricht in schriftlicher Form. Für Übersetzungen gibt der Auftraggeber Globalja die Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und den Umfang des Textes sowie gegebenenfalls besondere Wünsche hinsichtlich der zu verwendenden Terminologie bekannt. Bzgl. Sprachunterrichts erfolgt eine detaillierte Festlegung des Inhalts, des Orts, der Dauer und der genauen Terminierung im separaten Auftragsschreiben.

(2) Globalja haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel bei Übersetzungen, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

§ 3
Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt durch die Annahme eines schriftlichen freibleibenden Angebotes auf der Grundlage einer von Globalja an den Auftraggeber übermittelten Preiskalkulation oder mit der ersten Erfüllungshandlung auf der Grundlage eines abgegebenen Angebotes von Globalja zustande.

(2) Soweit sich Globalja zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers. Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von Globalja zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten eingesetzten Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung von Globalja.

§ 4
Leistungsumfang

(1) Globalja verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text in eine andere Sprache zu übersetzen. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Quelltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

(2) Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder sich aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt Globalja die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.

(3) Globalja verpflichtet sich, den mit dem Auftraggeber vereinbarten Sprachunterricht vorzunehmen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie viele Unterrichtsstunden gebucht werden. Die Buchung einer bestimmten Anzahl der Stunden ist verbindlich. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages, falls er nicht die vollen vorab gebuchten Stunden wahrnehmen möchte. Der Auftraggeber kann den Kursort frei wählen. Soweit der Unterreicht außerhalb des Sitzes von Globlaja stattfindet, sind entsprechende Fahrt- und Reisekosten vom Auftraggeber zu tragen.

§ 5
Ausführung durch Dritte

(1) Globalja ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen, sofern Globalja dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet.

(2) Dabei haftet Globalja nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten. Der Sorgfaltspflicht gilt insbesondere als Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt bzw. ermächtigt ist oder mit dem wir bzw. uns bekannte Firmen und Übersetzer bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Im Falle von Sprachunterricht gilt der Sorgfaltspflicht als Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen muttersprachlichen Dozenten mit Fremdsprachenausbildung mit entsprechender Erfahrung als Sprachdozentin handelt.

§ 6
Lieferfristen und Lieferung

(1) Lieferfristen für Übersetzungen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein.

(2) Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde. Bevorzugter Übertragungsweg ist per E-Mail. Auf Wunsch wird die Übersetzung auch als CD-ROM oder Ausdruck zugesandt. Der Versand oder die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet Globalja nicht.

(3) Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ).

(4) Sprachunttericht wird zu den vertraglich vereinbarten Terminen erbracht.

§ 7
Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Globalja die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat Globalja auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Globalja ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(2) Bei Auftraggebern, die Unternehmer sind, gelten folgende Rügepflichten: Der Auftraggeber hat eine Übersetzung innerhalb von 5 Werktagen zu untersuchen und erkennbare Mängel nach dieser Untersuchung und verdeckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich schriftlich Globalja anzuzeigen.

(3) Die Übersetzung gilt spätestens dann als anerkannt, wenn der Auftraggeber diese verwendet. Als Verwendung gilt auch, dass der Auftraggeber bzgl. der Übersetzung einen Druckauftrag erteilt.

§ 8
Mängelhaftung bei Übersetzungsleistungen

(1) Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, ist Globalja zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Um Globalja die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben, trifft den Auftraggeber die Obliegenheit, den Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und Globalja schriftlich mitzuteilen. Eine Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Schlägt die Nacherfüllung nachweislich fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(2) Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung im Sinne des Abs. 1 den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich mindert. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen (Zugang bei Globalja), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

(3) Globalja haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Globalja beruhen.

(4) Globalja haftet nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen. Globalja ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder anderer gesetzlicher Vorschriften auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Auftraggeber uneingeschränkt und stellt Globalja von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.

(5) Globalja haftet nicht für Schäden, die durch die Störung unseres Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist Globalja berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn Globalja aus wichtigem Grund seinen Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt. Ebenso wenig haftet Globalja für Schäden, die durch Computer-Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzen wir regelmäßig aktualisierte Anti-Virus-Software und empfehlen dies auch unseren Auftraggebern.

(6) Aus offensichtlichen Irrtümern, etwaigen Abweichungen in Katalogen und Abbildungen, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegen Globalja herleiten.

§ 9
Gewährleistungsausschluss

Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet Globalja keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.

§ 10
Veröffentlichung und Urheberrecht

(1) Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist und lässt er Globalja vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe durch Globalja, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung ganz oder teilweise veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet, diesen Zweck Globalja jedoch bei der Auftragserteilung verschwiegen hat, ist der Ersatz des Schadens ausgeschlossen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss.

(3) Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber Globalja in vollem Umfang frei.

(4) Globalja hat das Urheberrecht an der Übersetzung bzw an ausgehändigten Unterrichtsmaterialien.

(5) Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Bezahlung der Übersetzung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

§ 11
Vergütung/Zahlungsbedingungen

(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Im Auftragsschreiben wird festgelegt, ob gemäß § 19 Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer anfällt oder ob am Tag der Rechnungsstellung Umsatzsteuer in gesetzlich geltender Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung / dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Ansprüche behält sich Globalja ausdrücklich vor.

(4) Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (z. B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt (Rechtsvorbehalt).

(5) Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge oder der erfolgten Unterrichtseinheiten verlangt werden.

(6) Hinsichtlich Sprachunterricht wird der / werden die Zeitpunkte der Rechnungsstellung individuell im Auftragsschreiben vereinbart.

(7) Eventuell veröffentlichte Preislisten können ohne Vorankündigung von Globalja geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschlägen oder zusätzlichen Forderungen werden dem Auftraggeber jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden dem Auftraggeber, sofern diese sich im normalen Rahmen halte, nicht in Rechnung gestellt.

(8) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen.

§ 12
Kündigung / Stornierung / Verschiebung von Übersetzungsleistungen bzw. Unterrichtseinheiten

(1) Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen.

(2) Wird ein erteilter Übersetzungsauftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden.

(3) Vereinbarter Sprachunterricht kann bis zu 10 Werktagen vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss bei Globalja eingereicht werden. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Wird der Sprachunterricht nicht rechtzeitig und / oder vorschriftsgemäß storniert, muss der voll Kurspreis beglichen werden.

(4) Sollten der Auftraggeber eine Unterrichtseinheit nicht wie vereinbart wahrnehmen können, so kann er diese bis zu 48 Stunden vorher verschieben. Sollte die Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgen, so schuldet der Auftraggeber den vereinbarten Betrag für die nicht stattgefundene Unterrichtseinheit.

§ 13
Datenschutz

(1) Globalja weist den Auftraggeber gem. § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch Globalja auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit Globalja Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist Globalja berechtigt, die Daten des Auftraggebers in erforderlichem Umfang offen zu legen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Dazu ist Globalja im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma Globalja sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

(2) Globalja verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Globalja verpflichtet sich weiterhin, den Dritten, deren Globalja sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, diese Geheimhaltungsverpflichtung ebenfalls aufzuerlegen.

§ 14
Abwerbungsverbot und Werbung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei Globalja tätigen eigenen oder im Unterauftrag beschäftigten Übersetzer/Dienstleister/Dozenten abzuwerben oder ohne Zustimmung von Globalja anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von Globalja der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

(2) Der Auftraggeber erteilt durch die Auftragserteilung Globalja auch die widerrufliche Einwilligung, zu Werbezwecken – insbesondere in Online- und Print-Medien – auf die Tatsache der Auftragserteilung durch den Auftraggeber hinzuweisen.

§ 15
Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen von Globalja ist München, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Telefax erfüllt.

(3) Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

(4) Gegenüber vollkaufmännischen Auftraggebern gilt der Sitz von Globalja als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das gleiche gilt für die Fälle, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.